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Beschreibung

Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Teileigentumsrecht (Nr. B 3 des Aufteilungsplans) um gewerbliche Räume im Erdgeschoss und Kellergeschoss nebst 2 Kfz-Stellplätzen in der Tiefgarage eines Wohn- und Geschäftshauses, Nutzfläche ca. 326 qm im Erdgeschoss und ca. 103 qm im Kellergeschoss, zum Wertermittlungsstichtag (19.12.2023) eigengenutzt. Das Grundstück ist bebaut mit einer Eigentumswohnanlage mit 194 Wohneinheiten, 8 Gewerbeeinheiten und einer Tiefgarage. Das Teileigentumsrecht Nr. B 3 liegt in dem Gebäudeteil Overwegstraße 32, 45879 Gelsenkirchen-Altstadt, Baujahr 1975. Aufteilung: Erdgeschoss: Eingangsbereich, Küche, Lager, Duschbereich, Flur, Wickelraum, Herren- und Damen-WC, innenliegender Lagerraum, 2 Kinderspielräume, innenliegendes Büro, vorderer und rückwärtiger Ladenbereich. Kellergeschoss: Flur, 3 Lagerräume, Umkleide Lagerfläche, Duschraum. Eine WEG-Verwaltung ist vorhanden. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird dringend angeraten!

Lage & Flurstücke

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Overwegstraße 24, 26, 28, 30, 32, 45879 Gelsenkirchen, Altstadt, Nordrhein-Westfalen

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Objektdaten

Verkehrswert:260.000 €
Bundesland:Nordrhein-Westfalen
Grunderwerbsteuer:6,5 %

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Rechtlicher Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der Orientierung und stellt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Ihre Bank.

Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro)

Verkehrswert260.000,00 €
TerminMittwoch, 13. Mai 2026 um 07:00 Uhr
Aktenzeichen0005K0016/2023
AmtsgerichtGelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen