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Beschreibung

BV 1: Das zu bewertende Grundstück ist 493 m² groß und hat einen unregelmäßigen Zuschnitt. Es hat im Osten eine Breite von ca. 12,5 m und eine maximale Breite von ca. 17 m bei einer maximalen Tiefe von ca. 49 m. Das Grundstück hat keine eigene öffentliche Zuwegung. Die Zuwegung erfolgt über das östlich angrenzende, ebenfalls im Rahmen dieses Gutachtens zu bewertende Flurstück 56/11. Von diesem Flurstück 56/11 kommen auch die Ver-/Entsorgungsleitungen des Wohnhauses. Dies ist jeweils nicht grundbuchlich abgesichert. Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus mit einem angrenzenden Abstellraum-Anbau bebaut.  Das Ursprungsbaujahr des Einfamilienhauses ist unbekannt. Es wurde im Krieg teilweise zerstört und gemäß den vorliegenden baubehördlichen Unterlagen ca. 1950 wiederaufgebaut. Ca. 1982 erfolgte die Erweiterung des Wohnhauses im Südwesten. In der Vergangenheit erfolgten am Einfamilienhaus wenige Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dach: bereichsweise Dacheindeckung neu                                                  Heizungsanlage: Elektrowarmwasserboiler neu (ca. 2020)                                  Innenausbau: tlw. Bodenfliesen und Laminatböden neu Einfamilienhaus: Wohnfläche (lt. Aufmaß)                                                          Erdgeschoss: 77,52 m²                                                                                Obergeschoss: 82,85 m²                                                                              Wohnfläche insgesamt: 160,37 m² BV 2: Das zu bewertende Grundstück ist 261 m² groß und hat einen unregelmäßigen Zuschnitt. Es ist im Osten ca. 12,5 m breit und im rückwärtigen Bereich minimal ca. 6 m breit. Die maximale Tiefe beträgt ca. 27m. Das Grundstück hat keine eigene Zuwegung. Die Zuwegung erfolgt über das östlich angrenzende, ebenfalls im Rahmen dieses Gutachtens zu bewertende Flurstück 56/11. Dies ist nicht grundbuchlich abgesichert. Das Grundstück ist mit einem Nebengebäude bebaut. Im Übrigen ist es derzeit Teil der Außenanlage des Wohnhauses "An der alten Rheinbrücke 3" auf dem angrenzenden, ebenfalls im Rahmen dieses Gutachtens zu bewertenden Flurstück 5/1. Das Flurstück 9/3 ist mit einem grenzständigen, nicht unterkellerten, eingeschossigen Nebengebäude (früherer Kaninchen-/ Hühnerstall) bebaut. BV 3: Das zu bewertende Grundstück ist 70 m² groß und hat einen leicht unregelmäßigen Zuschnitt. Es grenzt mit einer Länge von ca. 25 m an die Straße "An der alten Rheinbrücke". Die Breite beträgt zwischen ca. 2,5 m und 3,5 m. Das Grundstück ist unbebaut. Es ist, wie das Flurstück 9/3 auch, derzeit Teil der Außenanlagen des Wohnhauses "An der alten Rheinbrücke 3" auf dem angrenzenden, ebenfalls im Rahmen dieses Gutachtens zu bewertenden Flurstück 5/1.

Lage & Flurstücke

Keine Koordinaten verfügbar

An der alten Rheinbrückee 34, 53424 Remagen, Rheinland-Pfalz

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Objektdaten

Verkehrswert:75 €
Bundesland:Rheinland-Pfalz
Grunderwerbsteuer:5,0 %

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Rechtlicher Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der Orientierung und stellt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Ihre Bank.

Einfamilienhaus

Verkehrswerte11,00 € – 75,00 €
TerminMittwoch, 15. April 2026 um 11:30 Uhr
Aktenzeichen0006K0031/2023
AmtsgerichtSinzig in Rheinland-Pfalz